Wer Waren in Deutschland an Endverbraucher verkauft und dabei Verkaufsverpackungen einsetzt, ist in der Regel rechtlich verpflichtet, diese Verpackungen zu lizenzieren.
Hintergrund ist das Verpackungsgesetz (VerpackG), das sicherstellen soll, dass die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen finanziert werden. Für Händler und Hersteller – ob Online-Shop, stationärer Handel oder Importeur – ist es deshalb wichtig zu verstehen, was „Verkaufsverpackung lizenzieren“ konkret bedeutet.
Was ist eine Verkaufsverpackung?
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Faltschachteln, Kartons und Boxen rund um das Produkt
- Folien, Beutel und Blisterverpackungen
- Flaschen, Dosen und Tuben
- Etiketten und Umverpackungen, die mit dem Produkt verkauft werden
Wichtig: Auch Versandverpackungen, die direkt an private Endkunden gehen, sind im Sinne des Verpackungsgesetzes oftmals systembeteiligungspflichtig. Entscheidend ist, wer als „Erstinverkehrbringer“ die Verpackung erstmals gewerblich in Umlauf bringt.
Warum müssen Verkaufsverpackungen lizenziert werden?
Mit jeder Verkaufsverpackung entsteht Abfall, der gesammelt, sortiert und recycelt werden muss. Die Kosten dafür sollen nicht allein die Kommunen und damit die Allgemeinheit tragen, sondern die Unternehmen, die Verpackungen in den Markt bringen.
Durch die Systembeteiligung (Lizenzierung) bei einem dualen System beteiligen sich Hersteller und Händler an diesen Entsorgungs- und Recyclingkosten. So wird die sogenannte „Produktverantwortung“ umgesetzt: Wer Versandverpackungen nutzt, trägt auch Verantwortung für deren Rücknahme und Verwertung.
Wer ist zur Lizenzierung verpflichtet?
Lizenzierungspflichtig ist grundsätzlich derjenige, der:
- die verpackte Ware erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt und
- dessen Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt.
Das können sein:
- Hersteller und Produzenten
- Importeure (z. B. Unternehmen, die Ware aus dem Ausland beziehen und hier verkaufen)
- Onlinehändler und Händler mit Eigenmarken
Achtung: Auch Kleinst- und Onlinehändler sind in der Regel betroffen, selbst wenn sie nur kleine Mengen versenden. Es gibt keine generelle Bagatellgrenze, nur vereinfachte Regelungen für sehr geringe Mengen bei manchen Systemen.
Wie läuft die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen ab?
Die Lizenzierung erfolgt in mehreren Schritten:
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Unternehmen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Ohne diese Registrierung ist das Inverkehrbringen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen unzulässig.
- Mengenplanung und Auswahl eines dualen Systems: Auf Basis der erwarteten Verpackungsmengen (nach Materialart wie Papier, Kunststoff, Glas etc.) wird ein Vertrag mit einem dualen System abgeschlossen. Diese Systeme übernehmen die Organisation von Sammlung, Sortierung und Verwertung.
- Mengenmeldung und Lizenzentgelt: Die gemeldeten Mengen werden mit systemabhängigen Entgelten multipliziert. Daraus ergibt sich die Lizenzgebühr, die regelmäßig (oft jährlich oder vierteljährlich) zu zahlen ist.
- Jahresabschlussmeldung und ggf. Prüfberichte: Zum Jahresende müssen die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen an das duale System und die ZSVR gemeldet werden. Ab bestimmten Mengenschwellen ist zusätzlich ein Prüfbericht durch einen Sachverständigen erforderlich.
Typische Fehler und Risiken
- Keine oder fehlerhafte Registrierung: Wer ohne Registrierung oder Systembeteiligung verkauft, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und ein Vertriebsverbot.
- Unvollständige Mengenmeldungen: Werden einzelne Verpackungsarten „vergessen“, kann das bei Prüfungen auffallen und zu Nachzahlungen führen.
- Importe ohne Klärung der Verantwortlichkeit: Wird Ware aus dem Ausland bezogen, ist oft der deutsche Importeur verantwortlich, auch wenn der ausländische Hersteller nicht lizenziert ist.
Fazit: Lizenzierung als Pflicht und Chance
Die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen ist für Unternehmen keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Gleichzeitig bietet sie die Chance, Verpackungsprozesse zu überprüfen: Wer Material einspart, auf recyclingfähige Verpackungen umstellt und seine Mengen genau kennt, senkt nicht nur Kosten, sondern verbessert auch seine Umweltbilanz und Außenwirkung.
Unternehmen sollten das Thema daher strukturiert angehen: Zuständigkeiten klären, Prozesse zur Erfassung der Verpackungsmengen einführen und die gesetzlichen Pflichten laufend im Blick behalten. So wird aus der Pflicht eine planbare Größe im betrieblichen Alltag – und ein Baustein für nachhaltigeres Wirtschaften.
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