Zwischen Black Friday und der Retourenwelle im Januar erlebt der Onlinehandel die arbeitsreichsten Wochen des Jahres. Zusätzliche Kräfte helfen in der Peak Season nur, wenn sie vor der ersten Lastspitze eingearbeitet sind. Entscheidend sind eine Bedarfsrechnung je Schicht, ausreichend Vorlauf, eine schnelle Einarbeitung an Scanner und Pick-by-Voice sowie ein rechtssicherer Rahmen nach dem AÜG.
Peak Season im Versandlager beginnt schon im Oktober
Das Weihnachtsgeschäft ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Für November und Dezember 2025 rechnete der Handelsverband Deutschland (HDE) mit 126,2 Milliarden Euro Umsatz im Einzelhandel. Auf den Onlinehandel sollten davon 22,2 Milliarden Euro entfallen, ein Plus von 3,3 Prozent.
Dieses Volumen steigt in Stufen. Eine erste Stufe setzt der Singles Day am 11. November, an dem vor allem Marktplatzhändler und Elektronikshops Rabatte geben. Den Höhepunkt bildet die Black Week. 2026 fällt der Black Friday auf den 27. November, der Cyber Monday auf den 30. November.
Zu diesen beiden Aktionstagen erwartete der HDE 2025 einen Umsatz von 5,8 Milliarden Euro. Das war der erste leichte Rückgang seit Beginn der Erhebung im Jahr 2016. Gleichzeitig wollten mit 48 Prozent etwas mehr Befragte an den Aktionstagen einkaufen als im Vorjahr. Danach folgt eine zweite Welle, die mit den letzten Versandterminen der Paketdienste vor Heiligabend abbricht.
Auch innerhalb der Woche schwankt die Last. Montags laufen die Bestellungen des Wochenendes auf. Da viele Kunden abends bestellen, liegt der größte Rückstand morgens vor dem Abholschluss des Paketdienstes. Dazu unterscheiden sich die Sortimente. Elektronik bündelt ihr Volumen in der Black Week, Mode verteilt es breiter über November und Dezember. Spielwaren erreichen ihren Gipfel in den ersten drei Dezemberwochen.
Die eigentliche Arbeit beginnt deshalb lange vor dem ersten Aktionstag. Ware muss eingelagert, Verpackungsmaterial bereitgestellt und Personal eingearbeitet sein. Fällt die Entscheidung über zusätzliche Kräfte erst im November, kommen sie mitten in der Spitze an. Dann bindet ihre Einarbeitung genau die Stammkräfte, die an der Packstation fehlen.
Lagerhelfer und Zeitarbeit für die zusätzlichen Schichten
Den größten Teil des Mehrbedarfs machen gut erlernbare Tätigkeiten aus. Dazu gehören Entladen, Auspacken, Etikettieren, Nachschub an die Pickplätze, Verpacken und Leergut. Eine Fachausbildung braucht es dafür nicht, wohl aber Ausdauer und Sorgfalt im Schichtbetrieb.
Viele Versandlager besetzen diese Schichten über Zeitarbeit. Rechtlich handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Der Personaldienstleister bleibt Arbeitgeber, die Leiharbeiter arbeiten im Lager nach den Weisungen des Kunden. So lassen sich Schichten für einige Wochen aufstocken, ohne im eigenen Haus befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Der regionale Arbeitsmarkt gibt im Herbst für kurze Einsätze häufig wenig her, weil Paketdienste, Versandhändler und Fulfiller zur selben Zeit suchen. Lagerbetriebe planen deshalb zusätzliche Lagerhelfer aus Polen ein, die Lagerarbeit aus früheren Einsätzen kennen. Sie lassen sich flexibel zwischen Wareneingang und Packbereich verschieben, sobald dort die Taktung reißt.
Wichtig ist eine genaue Abgrenzung der Aufgaben. Wareneingang und Staplerverkehr wachsen mit den angelieferten Paletten, nicht mit den Ausgangsaufträgen. Staplerfahrer lassen sich nicht kurzfristig aus dem Helferpool besetzen. Sie brauchen eine Qualifizierung für den jeweiligen Gerätetyp und einen schriftlichen Fahrauftrag. Ähnliches gilt für Buchungen im Lagerverwaltungssystem.
Personalbedarf im Lager aus Vorjahresdaten berechnen
Grundlage jeder Bedarfsrechnung für die Peak Season ist die Prognose der täglichen Aufträge, nicht der Umsatzplan. Entscheidend ist die Zahl der Positionen pro Auftrag. Ein Modeshop mit vielen Einzelteilbestellungen erzeugt pro Auftrag meist einen Pick. Drogerieversender mit gemischten Warenkörben kommen dagegen schnell auf fünf und mehr.
Die Zahl der Kommissionierer ergibt sich aus der Pickmenge, geteilt durch Picks pro Stunde und produktive Stunden je Schicht. Maßgeblich ist die produktive Zeit statt der bezahlten Schichtzeit. Pausen, Besprechungen, Wege und Wartezeiten auf Nachschub ziehen von einer Achtstundenschicht einiges ab. Die Pickleistung stammt am besten aus den Daten des Lagerverwaltungssystems, getrennt nach Zonen. Kleinteileregal und Palettenplatz liefern völlig unterschiedliche Werte.
Den Weg von der Auftragsprognose zur Kopfzahl zeigt ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten für ein mittelgroßes Fulfillment-Lager:
- Volumen. 12.000 Aufträge am Spitzentag mit durchschnittlich 1,8 Positionen ergeben 21.600 Picks.
- Leistung. Bei 120 Picks pro Stunde und 6,5 produktiven Stunden schafft eine eingearbeitete Kraft 780 Picks je Schicht.
- Stammteam. Zwölf Kommissionierer decken 9.360 Picks ab, für Saisonkräfte bleiben 12.240 Picks.
- Einarbeitung. Mit einem Abschlag von 30 Prozent kommt jede neue Kraft auf 546 Picks. Das ergibt 23 zusätzliche Kommissionierer.
- Ausfälle. Ein Puffer von 10 Prozent erhöht den Bedarf auf 26 Saisonkräfte, je 13 in Früh- und Spätschicht.
- Packbereich. Bei 60 Paketen pro Stunde schafft ein Packer 390 Sendungen je Schicht. Für 12.000 Aufträge braucht es 31 Packerschichten, also 16 Packer pro Schicht.
Den Krankenstandspuffer leiten Sie am besten aus der eigenen Ausfallquote im vierten Quartal des Vorjahres ab. In der Erkältungszeit liegt sie erfahrungsgemäß über dem Jahresmittel. Kommissionierleistung und Fehlerquote gehören in dieselbe Rechnung. Zu hohe Zielwerte provozieren Falschpicks, die Nachkontrollen und Retouren auslösen.
Das Schichtmodell verändert weniger die Gesamtzahl der Köpfe als die Zahl gleichzeitig belegter Arbeitsplätze. Zwei Schichten halbieren gegenüber einer Schicht den Bedarf an Scannern, Kommissionierwagen und Packtischen. Eine Nachtschicht eignet sich vor allem für Nachschub und Umlagerung, damit die Frühschicht mit gefüllten Pickplätzen startet. Samstagsschichten senken die tägliche Kopfzahl, verlangen aber eigene Planung für Schichtaufsicht und mögliche tarifliche Zuschläge.
Vorlauf für Personal aus Polen und Osteuropa realistisch planen

Zwischen Anfrage und erstem Arbeitstag liegen mehrere Schritte. Ob Personalvermittlung oder Überlassung, der Dienstleister braucht ein Anforderungsprofil mit Rolle, Schichtzeit, Sprachniveau, Standort und Starttermin. Danach folgen Auswahl, Vertragsunterlagen, Anreise und die Frage der Unterkunft.
Die Unterkunft ist bei Kräften aus Osteuropa häufig der Engpass. Rund um große Logistikstandorte können Zimmer im Herbst knapp werden, weil mehrere Betriebe gleichzeitig Saisonpersonal unterbringen. Frühe Anfragen haben mehr Auswahl bei Lage, Preis und Entfernung zum Lager. Sinnvoll ist eine Anreise einige Tage vor dem ersten Arbeitstag, damit Unterkunft und Arbeitsweg bekannt sind.
Bedarfsmeldung im Oktober, Einarbeitung Anfang November und volle Besetzung zur Black Week ergeben einen realistischen Zeitplan:
- Anfang bis Mitte Oktober. Bedarf berechnen, Anforderungsprofile an den Dienstleister senden, Rahmenvertrag abschließen.
- Ende Oktober. Profile prüfen, Unterkunft und Anreise festlegen, eine Trainingszone im Lager vorbereiten.
- Anfang bis Mitte November. Anreise, Unterweisung und Einarbeitung der ersten Kräfte. Die Stärksten übernehmen später Aufgaben als Schichtführer.
- Black Week bis Weihnachten. Fester Schichtplan, Lücken werden aus einer Reserveliste besetzt.
- Januar. Ein Teil des Teams bleibt für die Retourenbearbeitung, der Rest beendet den Einsatz schrittweise.
Auch Sprachkenntnisse gehören in die Planung. Bei einfacher Lagerarbeit reichen oft Grundkenntnisse, wenn Abläufe gezeigt werden und Pickplätze eindeutig beschriftet sind. Größeren Gruppen polnischer Arbeitskräfte hilft ein Vorarbeiter mit guten Deutschkenntnissen. Anfang Dezember lohnt zudem die Frage, wer über die Feiertage nach Hause fährt und wann die Rückkehr geplant ist.
Kommissionierer im Weihnachtsgeschäft schnell produktiv machen
In der Kommissionierung entscheidet sich, ob die Bestellung richtig beim Kunden ankommt. Ein falscher Artikel kostet doppelt. Er erzeugt eine Reklamation und später eine Retoure, die wieder bearbeitet werden muss.
Moderne Lager arbeiten mit MDE-Scannern, Pick-by-Voice oder Pick-by-Light. Mitarbeiter, die bereits mit Handscannern gearbeitet haben, finden sich in einem neuen System deutlich schneller zurecht. Deshalb lohnt es sich, für die Pick-Prozesse erfahrene Kommissionierkräfte anzufragen. Helfer ohne Vorerfahrung starten zunächst an Verpackung und Nachschub.
Der erste Arbeitstag beginnt nicht an der Pickstrecke. Zuerst folgen Anmeldung, Zutrittsausweis und die Ausgabe der Schutzausrüstung. Danach erhält jede neue Kraft ein eigenes Benutzerkonto im Lagerverwaltungssystem, damit jede Buchung einer Person zugeordnet bleibt. Bei Pick-by-Voice spricht sie zunächst ein Sprachprofil mit den Befehlswörtern des Systems ein. Je nach Anbieter gibt es dafür Sprachpakete auf Polnisch, Rumänisch oder Ungarisch.
Geübt wird in einer abgesperrten Trainingszone mit echten Lagerplätzen und Testaufträgen, die keine Bestände verbuchen. Im Mittelpunkt steht der Bestätigungszyklus. Lagerplatz ansteuern, Prüfziffer ansagen oder Platzetikett scannen, Ware entnehmen, Menge bestätigen. Fehlermeldungen wie falscher Platz, Fehlmenge oder leeres Fach spielt der Trainer bewusst durch, weil Neulinge genau dort hängen bleiben.
Einseitige Arbeitsanweisungen mit Fotos und Piktogrammen hängen direkt am Arbeitsplatz. Farbcodes für Zonen und Behälter sowie Beispielbilder korrekt gepackter Sendungen ersetzen lange Erklärungen. Kurze Textzeilen stehen zweisprachig, etwa auf Deutsch und Polnisch. Lagerplatzbezeichnungen und Artikelnummern bleiben sprachneutral.
Die ersten Schichten begleitet ein erfahrener Kollege aus dem Stammteam als Buddy. Er meldet dem Schichtleiter täglich Pickzahlen und Fehlpicks aus dem System. Erreicht die neue Kraft die Zielleistung ohne erhöhte Fehlerquote, arbeitet sie allein weiter. Bleibt sie dahinter zurück, ist ein Wechsel in eine Zone mit größeren Artikeln oder an den Packtisch häufig sinnvoller als weiteres Training.
Arbeitsschutz und Einweisung bei Leiharbeitern im Lager
Mit der Überlassung gibt das Lager den Arbeitsschutz nicht an den Dienstleister ab. Nach § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der Leiharbeiter den Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb des Entleihers. § 12 Abs. 2 ArbSchG weist die Pflicht zur Unterweisung ausdrücklich dem Entleiher zu. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, also bevor die neue Kraft den ersten Artikel greift.
Die Unterweisung behandelt die Gefahren vor Ort. Dazu gehören Verkehrswege mit Staplerverkehr, Fußgängerzonen, Heben und Tragen, Regale, Cuttermesser, Fluchtwege und der Sammelplatz. Ein Rundgang entlang der Gefahrstellen bleibt besser im Gedächtnis als eine Präsentation im Schulungsraum. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden und in einer Sprache erfolgen, die die Kräfte verstehen.
Besonders genau ist der Rahmen bei Flurförderzeugen. Nach § 7 der DGUV Vorschrift 68 darf nur fahren, wer ausgebildet ist und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurde. Bei überlassenen Staplerfahrern erteilt der Einsatzbetrieb diesen Fahrauftrag. Auch erfahrene Fahrer brauchen vorher eine Einweisung in die Geräte und Fahrwege des jeweiligen Lagers.
Persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Warnweste und Handschuhe sollte vor dem Start geklärt sein. Wer sie stellt, legen Verleiher und Entleiher im Überlassungsvertrag fest. Fehlt die Ausrüstung am ersten Morgen, verliert die Schicht genau die Stunden, die in der Spitze knapp sind.
Direktanstellung oder Zeitarbeit für die Saisonspitze vergleichen

Den saisonalen Mehrbedarf decken Lager auf zwei Wegen. Bei der Personalvermittlung wählt der Dienstleister die Kandidaten aus, der Arbeitsvertrag entsteht direkt mit dem Lager. Er ist für die Saison befristet, etwa wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs nach § 14 TzBfG. Lohn, Sozialversicherung und Entgeltfortzahlung trägt dann das eigene Unternehmen.
In der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Leiharbeiter beim Verleiher angestellt. Der Verleiher zahlt Lohn und Sozialversicherung und leistet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Lager zahlt einen Stundenverrechnungssatz für tatsächlich geleistete Stunden. Darin stecken Bruttolohn, Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheitstage und die Marge des Verleihers.
Unterschiedlich ist vor allem der Abbau nach der Spitze. In der Zeitarbeit melden Sie Kräfte mit der im Rahmenvertrag vereinbarten Frist ab. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet dagegen erst mit Ablauf der Befristung. Ordentlich kündbar ist er nur, wenn das einzelvertraglich oder tariflich vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Direktanstellung passt deshalb vor allem, wenn gute Saisonkräfte später in die Stammbelegschaft wechseln sollen. Zeitarbeit passt, wenn Volumen und Ende des Bedarfs noch unsicher sind.
Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG rechtssicher vereinbaren
Der Einsatz von Saisonkräften über einen Personaldienstleister ist rechtlich gut geregelt, wenn die Formalien stimmen. Der Verleiher braucht eine Erlaubnis nach § 1 AÜG und muss im Vertrag erklären, ob er sie besitzt. Fehlt die Erlaubnis, ist der Vertrag unwirksam. Kraft Gesetzes entsteht dann ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeiter und Entleiher (§§ 9, 10 AÜG).
Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher bedarf seit dem 1. Januar 2025 der Textform. Ein per E-Mail übermittelter Vertrag genügt also, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr nötig.
Inhaltlich muss der Vertrag die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Vor dem Einsatz sind die einzelnen Leiharbeiter unter Bezug auf diesen Vertrag zu benennen. Fehlt diese Kennzeichnung, liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, mit Bußgeld und denselben Folgen für das Arbeitsverhältnis. Gerade in der Hektik vor der Spitze lohnt der Blick auf die Unterlagen, bevor die Kräfte am Tor stehen.
Beim Lohn gilt in der Überlassung grundsätzlich Equal Pay ab dem ersten Tag. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon für die ersten neun Monate abweichen (§ 8 Abs. 4 AÜG). Frühere Einsätze beim selben Entleiher zählen nur mit, wenn zwischen ihnen höchstens drei Monate liegen. Kehrt eine Saisonkraft erst im nächsten Herbst zurück, beginnt die Frist also neu.
Nach unten begrenzt die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung das Entgelt. Sie liegt vom 1. September 2026 bis zum 31. März 2027 bei 15,33 Euro pro Stunde. Für Nachtschichten sieht § 6 Abs. 5 ArbZG ohne tarifliche Regelung einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage vor. Einen gesetzlichen Zuschlag für Wochenendarbeit gibt es nicht.
Wichtig bei der Wahl des Personaldienstleisters für die Logistik sind Erlaubnisurkunde, Tarifbindung und eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch eingesetzte Kräfte. Für Lagerpersonal aus Polen, Rumänien oder Ungarn kommen ein zweisprachiger Ansprechpartner und organisierte Unterkunft hinzu. Ebenso wichtig ist eine vertraglich vereinbarte Frist, in der ausgefallene Kräfte ersetzt werden.
Retourenwelle im Januar mit eingearbeitetem Personal abfangen
Nach den Feiertagen kehrt sich der Warenstrom um. Deutschland gilt laut der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg als Retouren-Europameister. Die Forscher ermittelten für 2021 rund 530 Millionen Rücksendungen, das entsprach 24,2 Prozent aller Pakete im Onlinehandel.
Im Lager kommt die Welle verzögert an. Viele Händler verlängern die Rückgabefrist für Weihnachtskäufe über die gesetzlichen 14 Tage hinaus bis in den Januar. Jede Retoure muss geöffnet, nach Zustand eingestuft, neu verpackt und wieder eingelagert oder aussortiert werden. Bleibt die Bearbeitung liegen, verzögern sich Gutschriften und im Januar-Sale fehlt verkaufsfähiger Bestand.
Hier zahlt sich eingearbeitetes Saisonpersonal aus. Kräfte, die im Dezember kommissioniert haben, kennen Lagerplätze, Artikel und Systeme. Der Abbau erfolgt deshalb schrittweise. Packplätze werden zuerst geräumt, die Retourenbearbeitung bleibt bis Ende Januar besetzt.
Für abgegrenzte Aufgaben wie ein separates Retourenprojekt kommt auch ein Werkvertrag infrage. Dann steuert die Partnerfirma ihr Team selbst und arbeitet in einem eigenen Bereich. Picken und packen die Kräfte gemischt mit dem Stammpersonal, passt dagegen nur die Überlassung.
Personalvermittlung für feste Stellen nach der Saison
Jede Peak Season zeigt, welche Saisonkräfte besonders gut ins Team passen. Manche davon möchten Lagerbetriebe auch nach dem Januar halten. Für diesen Schritt ist die Personalvermittlung der direkte Weg, der Arbeitsvertrag entsteht dann direkt mit dem Lager.
Übernimmt ein Betrieb einen Leiharbeiter aus der Überlassung, darf der Verleiher dafür eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Höhe sollte schon im Überlassungsvertrag geregelt sein. So gibt es im Januar keine Diskussion, wenn eine gute Kraft bleiben soll.
Mitte Januar folgt die Auswertung der Saison. Für jede Woche wird die geplante mit der tatsächlich benötigten Kopfzahl verglichen. Dazu kommen die Abbruchquote in der Einarbeitung und die Zeit zwischen Anforderung und Einsatzbeginn. Gut bewertete Kräfte landen auf einer Rückkehrerliste für die nächste Saison.
Bis Ende Februar entsteht daraus ein Saisonprotokoll mit angepassten Fristen. Damit beginnt die nächste Planung schon im Sommer. Ein Rahmenvertrag, der bis Ende August steht, sichert Kräfte, bevor im Herbst alle gleichzeitig suchen. Zeitarbeit in der Saison und Personalvermittlung danach lassen sich dabei in einem Auftrag verbinden.
Checkliste für Lagerleiter vor der Hochsaison
Bedarf, Vorlauf, Verträge, Einarbeitung und der Anschluss nach der Saison bilden den Kern der Vorbereitung:
- Auftragsprognose in Picks und Pakete umrechnen, Puffer für Einarbeitung und Ausfälle einplanen.
- Bedarf spätestens Mitte Oktober beim Personaldienstleister melden, mit Rolle, Schichtzeit, Sprachniveau und Starttermin.
- Erlaubnis des Verleihers prüfen, den Vertrag in Textform als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen und die Kräfte vor dem Start benennen.
- Unterweisung, Schutzausrüstung und Fahraufträge für Staplerfahrer vor dem ersten Arbeitstag regeln.
- Trainingszone, Benutzerkonten, Sprachprofile und zweisprachige Arbeitsanweisungen vorbereiten.
- Verlängerung für die Retourenwelle und Übernahmen per Personalvermittlung schon im Vertrag mitdenken.
Je früher die Planung beginnt, desto größer ist die Auswahl an Kräften, Unterkünften und Startterminen. Ein Lager, das im Oktober entscheidet, geht mit einem eingespielten Team in die Black Week. Die Stammbelegschaft bleibt dann bei ihren eigentlichen Aufgaben, statt mitten in der Spitze neue Kollegen anzulernen.
