Wer beruflich tätig ist, benötigt in der Regel verschiedene Arbeitsmittel – vom Laptop über Fachliteratur bis hin zu Büromöbeln. Viele dieser Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen und helfen so, die Steuerlast zu senken. In diesem Artikel gibt es einen Überblick, welche Arbeitsmittel absetzbar sind, wie die steuerliche Geltendmachung funktioniert und was es mit der Arbeitsmittel-Pauschale auf sich hat.
Was zählt als Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die unmittelbar für die Ausübung des Berufs benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Computer, Tablets, Smartphones
- Büromöbel wie Schreibtisch oder Bürostuhl
- Fachbücher, Zeitschriften und Software
- Werkzeuge und Maschinen
- Arbeitskleidung, sofern sie ausschließlich beruflich genutzt wird
- Büromaterialien wie Ordner, Papier oder Stifte
Wichtig: Die Arbeitsmittel müssen überwiegend beruflich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung (z. B. Laptop privat und beruflich) kann nur der berufliche Anteil abgesetzt werden.
Die Arbeitsmittel-Pauschale
Wer keine einzelnen Belege sammeln möchte, kann von der Arbeitsmittel Pauschale 2023 profitieren. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis pauschal 110 Euro pro Jahr für Arbeitsmittel an. Diese Pauschale ist bereits in der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand 2026) enthalten. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darüber, empfiehlt es sich, alle Kosten einzeln aufzulisten und mit Belegen nachzuweisen.
Wie lassen sich Arbeitsmittel absetzen?
Die Kosten für Arbeitsmittel werden in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. Es gibt zwei Wege:
- Sofortabschreibung: Arbeitsmittel mit einem Nettopreis bis 800 Euro (brutto 952 Euro) können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.
- Abschreibung über mehrere Jahre: Teurere Arbeitsmittel werden über die sogenannte Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein Laptop wird beispielsweise meist über drei Jahre, Büromöbel oft über 13 Jahre abgeschrieben.
Auch Reparatur- und Wartungskosten für Arbeitsmittel zählen zu den absetzbaren Ausgaben.
Wichtige Hinweise rund um das Absetzen
- Belege sammeln: Für einzelne Anschaffungen sollten Rechnungen oder Quittungen aufbewahrt werden, da das Finanzamt Nachweise verlangen kann.
- Beruflicher Nutzungsanteil: Werden Arbeitsmittel auch privat genutzt, muss der berufliche Anteil geschätzt und dokumentiert werden.
- Arbeitszimmer: Auch die Ausstattung eines häuslichen Arbeitszimmers (z. B. Schreibtisch, Regale) zählt zu den absetzbaren Arbeitsmitteln.
- Sammelposten: Mehrere geringwertige Arbeitsmittel, die zusammen gekauft wurden, können als Sammelposten abgeschrieben werden.
Fazit: Mit Arbeitsmitteln clever Steuern sparen
Das Absetzen von Arbeitsmitteln ist eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. Ob Pauschale oder Einzelbeleg – wer sich informiert und Belege sorgfältig sammelt, kann die Möglichkeiten optimal nutzen. Besonders bei häufigen Anschaffungen lohnt es sich, die Ausgaben systematisch zu dokumentieren.
Bildquelle Titelbild:
- Brian A Jackson/shutterstock.com
