Fremde Markennamen nun doch in Google Adwords erlaubt
Nun ist es lt. einem Urteil des OLG Frankfurt doch erlaubt, mit fremdem Markennamen in Google Adwords zu werben. Wie Heise berichtet: “Voraussetzung sei allerdings, dass die mit dem Schlüsselbegriff ausgelöste Werbeanzeige als solche klar erkennbar sei und von der Trefferliste getrennt dargestellt werde.”

Das Urteil grenzt ebenfalls den Einsatz zu Markennamen in den Meta Tags einer Webseite ab, dass ist nach wie vor nicht erlaubt.
Damit werden die “Schleußen” für eine ganze Menge Budget in Google geöffnet. Es wird nicht lange dauern, bis die ersten Marken-Kampagnen starten, bringen diese doch eine Menge Traffic. Billig wirds aber nicht. Deshalb sollte man schon eine passende Landingpage parat haben und die beworbene Marke auch.



hi,
ab wann ist das dann wieder möglich? Bei Alkohol-Marken usw. funktioniert es ja immer noch nicht. Gibt es da andere Regelungen?
Ja, bis jetzt wird es noch immer von Google via Trade Mark Complain verhindert. In GB geht es schon wieder.
Eine endgültige Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Bis dahin (2009) ist es ein Risiko fremde Marken zu benutzen.